Definition
Bestechung ist das Anbieten, Versprechen oder Gewaehren eines Vorteils, um eine pflichtwidrige Handlung herbeizufuehren.
Bedeutung
Bestechung ist in den meisten Rechtsordnungen strafbar, auch im internationalen Geschaeftsverkehr.
Beispiel
Zahlungen an auslaendische Amtstraeger zur Erlangung von Genehmigungen.
