Definition
Bestechung bezeichnet das Anbieten, Versprechen, Gewähren oder Annehmen eines unzulässigen Vorteils, um das Verhalten oder die Entscheidung einer Person pflichtwidrig zu beeinflussen.
Kontext
Bestechung ist eine zentrale Erscheinungsform von Korruption und tritt sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor auf. Sie umfasst direkte und indirekte Vorteile, monetärer oder nicht-monetärer Art, und steht häufig im Zusammenhang mit Beschaffungsprozessen, Genehmigungen, Vertragsvergaben oder regulatorischen Entscheidungen. Der Begriff bildet die übergeordnete Klammer für spezifische Ausprägungen wie Bestechung von Amtsträgern oder im privaten Sektor.
Bedeutung
Bestechung untergräbt Integrität, verzerrt Entscheidungsprozesse und stellt ein erhebliches rechtliches, finanzielles und reputatives Risiko dar. Sie ist ein zentraler Fokus von Compliance-Systemen und Antikorruptionsmassnahmen.
Beispiel
Ein Unternehmen bietet einem Entscheidungsträger geldwerte Vorteile an, um bei einer Auftragsvergabe bevorzugt berücksichtigt zu werden.
Quellen
Zitierempfehlung
wirtschaftsforensik.ch Redaktion: "Bestechung", in: Glossar, wirtschaftsforensik.ch, https://wirtschaftsforensik.ch/glossar/bribery/, abgerufen am 18.04.2026.
