Aufgeschobene Strafverfolgung

Definition

Aufgeschobene Strafverfolgung (Deferred Prosecution Agreement, DPA) ist eine Vereinbarung zwischen Strafverfolgungsbehörden und einem Unternehmen, bei der ein Strafverfahren unter bestimmten Auflagen ausgesetzt wird.

Kontext

Aufgeschobene Strafverfolgung (DPA) wird insbesondere in internationalen Compliance- und Korruptionsfällen eingesetzt, häufig im Zusammenhang mit Verstössen gegen Antikorruptionsgesetze oder Wirtschaftskriminalität. Unternehmen verpflichten sich typischerweise zu Kooperation, internen Untersuchungen, Verbesserungen der Internen Kontrollen und zur Implementierung von Compliance-Massnahmen.

Bedeutung

Aufgeschobene Strafverfolgung (DPA) ist ein zentrales Instrument der Strafverfolgung, das Unternehmen ermöglicht, eine formelle Verurteilung zu vermeiden, gleichzeitig aber erhebliche finanzielle Sanktionen und strukturelle Auflagen zu erfüllen.

Beispiel

Zahlung von Bußen und Auflagen.

Zitierempfehlung

wirtschaftsforensik.ch Redaktion: "Aufgeschobene Strafverfolgung", in: Glossar, wirtschaftsforensik.ch, https://wirtschaftsforensik.ch/glossar/deferred-prosecution-agreement-dpa/, abgerufen am 18.04.2026.