Customer Due Diligence international: Standards, Rechtsgrundlagen und Aufsichtspraxis

Redaktionsstand: 7. November 2026

Customer Due Diligence (CDD) folgt international gemeinsamen Grundgedanken. Die konkreten Pflichten unterscheiden sich jedoch nach Rechtsraum, Branche, Tätigkeit und Kundensituation. Diese Übersicht erschliesst ausgewählte amtliche Grundlagen und erläutert deren Geltungsbereich, Funktion und zeitliche Einordnung.

Die begrifflichen Grundlagen behandelt der Glossareintrag zu Customer Due Diligence. Die vorliegende Übersicht führt von diesem internationalen Kern zu den jeweiligen Rechtsordnungen.

Berücksichtigt werden die Europäische Union, das Vereinigte Königreich, die USA, die Schweiz, Singapur, Hongkong, Australien und Südafrika. Bei Singapur und Hongkong liegt der Schwerpunkt auf dem Bankensektor. Weitere Rechtsräume und sektorale Vertiefungen können schrittweise ergänzt werden.

Die Quellen richtig einordnen

Quellenebene Funktion und Einordnung
Internationale Standards Formulieren gemeinsame Anforderungen, die durch nationale oder regionale Regelungen umgesetzt werden.
Gesetze und verbindliche Vorschriften Bestimmen die konkreten Pflichten innerhalb ihres jeweiligen Geltungsbereichs.
Aufsichtliche Leitlinien und Auslegungshilfen Erläutern Anforderungen und deren Umsetzung. Ihr rechtlicher Stellenwert ergibt sich aus dem jeweiligen Rechtsrahmen.

Für die Anwendung einer Quelle sind insbesondere der verpflichtete Personenkreis, die erfasste Tätigkeit und der zeitliche Geltungsstand entscheidend. Das Inkrafttreten einer Vorschrift und der Beginn ihrer Anwendung können auseinanderfallen.

Die Quellenverweise führen zur Quellenbibliothek von wirtschaftsforensik.ch. Dort sind bibliografische Angaben, Versionshinweise und die Links zu den amtlichen Veröffentlichungen hinterlegt.

Internationaler Bezugsrahmen

Die FATF Recommendations bilden den zentralen internationalen Bezugspunkt. Empfehlung 1 behandelt den risikobasierten Ansatz, Empfehlung 10 die kundenbezogenen Sorgfaltsmassnahmen und Empfehlung 11 die Aufbewahrung von Unterlagen. Für die Konkretisierung der CDD-Anforderungen ist die Interpretive Note zu Empfehlung 10 relevant. Der hier verwendete Stand ist Juni 2026. Die Umsetzung erfolgt durch die jeweiligen Rechtsordnungen. (FATF Recommendations)

Für Banken ergänzt die Leitlinie Sound management of risks related to money laundering and financing of terrorism des Basler Ausschusses diesen Rahmen. Sie verbindet Kundenannahme, Identifizierung und Risikoprofil, laufende Überwachung sowie Informationsmanagement. Einschlägig sind insbesondere die Abschnitte II.2–II.5 der Fassung vom Juli 2020. Die Leitlinie ist ein internationaler aufsichtsfachlicher Bezugsrahmen; ihre rechtliche Umsetzung ist je Rechtsordnung zu bestimmen. (Basler Ausschuss für Bankenaufsicht)

Europäische Union

Adressaten: Verpflichtete Unternehmen und Berufsgruppen nach dem jeweils anwendbaren nationalen Recht.

Die Richtlinie (EU) 2015/849 in geänderter Fassung bildet einen wesentlichen Bezugspunkt der nationalen Umsetzung. Kapitel II behandelt die Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden; Artikel 13 beschreibt die zentralen Massnahmen. Für konkrete Pflichten sind zusätzlich die Umsetzung im betreffenden Mitgliedstaat und die einschlägigen sektoralen Vorgaben heranzuziehen. (Richtlinie (EU) 2015/849)

Die Verordnung (EU) 2024/1624, häufig als AML Regulation oder AMLR bezeichnet, ist bereits in Kraft, gilt grundsätzlich jedoch erst ab 10. Juli 2027. Für einzelne Verpflichtetengruppen sieht Artikel 90 den späteren Beginn am 10. Juli 2029 vor. Die CDD-Vorschriften stehen in Kapitel III, insbesondere Artikel 20 zu den Massnahmen und Artikel 26 zur laufenden Überwachung. Für den Redaktionsstand November 2026 ist dieser Rahmen als künftig anwendbare Rechtslage einzuordnen. (Verordnung (EU) 2024/1624)

Vereinigtes Königreich

Adressaten: Die von den Money Laundering Regulations erfassten Unternehmen und Berufsgruppen, bezeichnet als relevant persons.

Die Money Laundering, Terrorist Financing and Transfer of Funds (Information on the Payer) Regulations 2017, SI 2017/692, bilden in ihrer geänderten Fassung eine zentrale Rechtsgrundlage. Teil 3 regelt CDD. Regulations 27 und 28 behandeln insbesondere die Anlässe und den Inhalt der Kundenprüfung; Regulations 30 und 31 betreffen den Zeitpunkt der Prüfung und den Umgang mit nicht erfüllbaren Anforderungen. (UK Money Laundering Regulations 2017)

Für die praktische Anwendung sind die zuständige Aufsicht und die einschlägigen Branchenleitlinien zu bestimmen. Massgeblich ist die jeweils geltende Fassung einschliesslich ihrer Änderungen.

Vereinigte Staaten

Adressaten: Die von den jeweiligen Vorschriften erfassten Finanzinstitute, darunter Banken und bestimmte Wertpapier-, Investment- und Terminmarktinstitutionen.

Die offizielle FinCEN-Übersicht zur CDD Rule erschliesst die Regel, Erläuterungen und ergänzende Veröffentlichungen. 31 CFR § 1010.230 behandelt insbesondere die Feststellung und Überprüfung wirtschaftlich Berechtigter bei erfassten juristischen Kunden. Dieser Abschnitt bildet einen Teil des amerikanischen CDD-Rahmens ab. (FinCEN: CDD Rule; 31 CFR § 1010.230)

Bei zusätzlichen Kontoeröffnungen ist die Anordnung FIN-2026-R001 vom 13. Februar 2026 zu berücksichtigen. Unter ihren Voraussetzungen können Institute die Feststellung und Überprüfung wirtschaftlich Berechtigter auf die erste Kontoeröffnung, spätere Zweifel an vorhandenen Angaben sowie die risikobasiert erforderliche laufende Sorgfaltsprüfung beschränken. Die übrigen anwendbaren AML/CFT-Pflichten bestehen fort. (FinCEN: FIN-2026-R001)

Die Kundenprüfung durch Finanzinstitute und die gesetzlichen Meldungen wirtschaftlich Berechtigter durch Unternehmen sind eigenständige Regelungsbereiche.

Schweiz

Adressaten: Schwerpunkt dieser Übersicht sind Finanzintermediäre. Der gesetzliche Geltungsbereich und tätigkeitsbezogene Voraussetzungen ergeben sich insbesondere aus Artikel 2 GwG.

Das Geldwäschereigesetz (GwG), SR 955.0, regelt in den Artikeln 3–7 insbesondere die Identifizierung der Vertragspartei, die Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person, die erneute Überprüfung, besondere Sorgfaltspflichten und die Dokumentation. Die erfasste konsolidierte Fassung hat den Stand 1. Oktober 2026. (Geldwäschereigesetz)

Die FINMA-Übersicht zur Geldwäschereibekämpfung erläutert den Aufsichtsrahmen und erschliesst weitere Regelwerke. Je nach Institut sind insbesondere die Geldwäschereiverordnung-FINMA und weitere sektorale Vorgaben zu berücksichtigen. Die Übersichtsseite dient der behördlichen Einordnung; die verbindlichen Anforderungen ergeben sich aus den einschlägigen Vorschriften. (FINMA: Geldwäschereibekämpfung)

Singapur

Adressaten: Banken im Geltungsbereich der betreffenden Notice der Monetary Authority of Singapore (MAS).

Die MAS Notice 626 – Prevention of Money Laundering and Countering the Financing of Terrorism – Banks enthält verbindliche Anforderungen für ihren Adressatenkreis. Abschnitt 6 behandelt CDD, Abschnitt 7 vereinfachte und Abschnitt 8 verstärkte Sorgfaltsmassnahmen.

Die erfasste Notice wurde am 28. März 2024 erlassen. Die auf der MAS-Seite ausgewiesene Überarbeitung vom 30. Juni 2025 gilt seit 1. Juli 2025. Andere Finanzsektoren unterliegen eigenen Notices; für sie ist der jeweilige sektorale Rahmen heranzuziehen. (MAS Notice 626)

Hongkong

Adressaten: Schwerpunkt sind die von der Hong Kong Monetary Authority (HKMA) beaufsichtigten Authorized Institutions.

Die Anti-Money Laundering and Counter-Terrorist Financing Ordinance (AMLO), Cap. 615, enthält in Schedule 2 die gesetzlichen Anforderungen an CDD und die Aufbewahrung von Unterlagen. Geltungsbereich und Ausnahmen sind für die jeweilige Institution oder Tätigkeit zu bestimmen. (Hong Kong AMLO, Cap. 615)

Für den Bankensektor konkretisiert die HKMA-Leitlinie AML-2 die gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen. Die im amtlichen Register als aktuell geführte Fassung wurde am 25. Mai 2023 veröffentlicht. Kapitel 4 behandelt CDD, Kapitel 5 die laufende Überwachung und Kapitel 8 die Aufbewahrung von Unterlagen.

Es handelt sich um eine gesetzlich abgestützte statutory guideline. Ihr rechtlicher Stellenwert wird insbesondere in den Absätzen 1.3 und 1.6–1.8 erläutert. Für andere regulierte Tätigkeiten sind die jeweils zuständigen Behörden und sektoralen Vorgaben heranzuziehen. (HKMA AML-2: Guideline for Authorized Institutions)

Australien

Adressaten: Unternehmen, die erfasste Dienstleistungen (designated services) erbringen und als reporting entities unter das australische AML/CTF-Regime fallen.

Die rechtlichen Grundlagen bilden der Anti-Money Laundering and Counter-Terrorism Financing Act 2006 in geänderter Fassung und die AML/CTF Rules 2025. Für die Kundenprüfung sind insbesondere Part 2 und Section 26F des Gesetzes sowie die ergänzenden Detailvorschriften relevant. (AML/CTF Act 2006; AML/CTF Rules 2025)

Die CDD-Übersicht von AUSTRAC erläutert die anfängliche, laufende und verstärkte Kundenprüfung im reformierten Rahmen. Sie bietet einen praktischen Einstieg in Kundenidentifizierung, wirtschaftliche Berechtigung, Überwachung und risikobasierte Überprüfung. (AUSTRAC: Overview of customer due diligence)

Für bestimmte bereits regulierte Unternehmen erlauben die eigenständigen AML/CTF Transitional Rules 2026, bestehende Identifizierungsverfahren unter festgelegten Bedingungen vorübergehend für die anfängliche CDD weiterzuverwenden. Die Übergangsregelung nach Section 7 endet mit Beginn des 31. März 2029; die Nutzung ist damit längstens bis einschliesslich 30. März 2029 vorgesehen. (AML/CTF Transitional Rules 2026, Part 3)

Diese Erleichterung betrifft die anfängliche Kundenprüfung. Die neuen Anforderungen an die laufende CDD gelten für die betreffenden bestehenden Verpflichteten bereits seit 31. März 2026. AUSTRAC erläutert die Voraussetzungen und die notwendige Übergangsplanung; das Department of Home Affairs ordnet das eigenständige Übergangsregelwerk ein. (AUSTRAC: Transitional Rules 2026; Home Affairs: Transitional Rules)

Südafrika

Adressaten: Die in Schedule 1 des Financial Intelligence Centre Act erfassten accountable institutions. Dazu gehören Finanzunternehmen sowie bestimmte weitere Unternehmen und Berufsgruppen.

Der Financial Intelligence Centre Act 38 of 2001 (FIC Act) enthält in seiner geänderten Fassung die gesetzliche Grundlage. Sections 21–21E behandeln zentrale CDD-Pflichten, darunter die laufende Prüfung nach Section 21C. Section 42 betrifft das Risk Management and Compliance Programme (RMCP). Für aktuelle Rechtsfragen sind die Änderungen des Gesetzes einzubeziehen; die ursprüngliche Veröffentlichung von 2001 allein bildet den heutigen Stand nicht ab. (Financial Intelligence Centre Act)

Die endgültige FIC Guidance Note 7B vom 3. August 2026 erläutert die Umsetzung. Kapitel 1 behandelt den risikobasierten Ansatz, Kapitel 2 die CDD-Massnahmen, Kapitel 3 die Aufbewahrung von Unterlagen und Kapitel 4 das RMCP.

Guidance Note 7B ersetzt gemäss ihrem Vorwort die frühere Guidance Note 7, die Guidance Note 7A vom Februar 2025 und deren überarbeitete Fassung vom September 2025. Damit ist die endgültige Note 7B die hier verwendete Referenz.

Die FIC-Leitlinie ist eine autoritative Auslegungshilfe auf gesetzlicher Grundlage. Verpflichtete Institute müssen sie bei der Umsetzung berücksichtigen; sie ergänzt das Gesetz und die zugehörigen Vorschriften. (FIC Guidance Note 7B)

Die Übersicht für die weitere Prüfung nutzen

Für eine konkrete Fragestellung empfiehlt sich folgende Reihenfolge:

  1. Rechtsraum und Tätigkeit bestimmen: Welche Institution, Dienstleistung oder Berufsgruppe ist betroffen?
  2. Verbindliche Grundlage identifizieren: Welche Vorschriften gelten für diesen Adressatenkreis und zum relevanten Zeitpunkt?
  3. CDD-Fundstellen heranziehen: Welche Anforderungen bestehen an Identifizierung, wirtschaftliche Berechtigung, laufende Überwachung und Dokumentation?
  4. Aufsichtliche Konkretisierung ergänzen: Welche Leitlinien, Ausnahmen und Übergangsbestimmungen sind einschlägig?

Die Übersicht bietet dafür einen strukturierten Ausgangspunkt. Ihr weiterer Ausbau soll insbesondere nationale Vertiefungen innerhalb der EU, zusätzliche Branchen und weitere Rechtsräume erschliessen. Versionsstand und Anwendungsbeginn bleiben dabei ebenso wichtig wie die inhaltliche Zuordnung einer Quelle.

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Zitierempfehlung

admin: "Customer Due Diligence international: Standards, Rechtsgrundlagen und Aufsichtspraxis", wirtschaftsforensik.ch, Artikel, https://wirtschaftsforensik.ch/de/financial-crime-compliance-de/customer-due-diligence-international/, abgerufen am 07.11.2026.