Definition
Aufsichtsrechtliche Massnahme bezeichnet eine formelle Durchsetzungshandlung einer Aufsichts- oder Regulierungsbehörde zur Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher und regulatorischer Anforderungen.
Kontext
Aufsichtsrechtliche Massnahmen erfolgen typischerweise im Zusammenhang mit Verstössen gegen Compliance-Vorgaben, etwa in den Bereichen Geldwäsche, Korruption oder Finanzmarktregulierung. Sie können auf Ergebnissen von Prüfungen, Untersuchungen oder Hinweisen aus dem Marktumfeld basieren.
Bedeutung
Aufsichtsrechtliche Massnahmen sind zentrale Instrumente zur Durchsetzung regulatorischer Standards und können erhebliche finanzielle, operative und reputative Auswirkungen auf betroffene Organisationen haben.
Beispiel
Bußgeld wegen AML-Verstoß.
Zitierempfehlung
wirtschaftsforensik.ch Redaktion: "Aufsichtsrechtliche Maßnahme", in: Glossar, wirtschaftsforensik.ch, https://wirtschaftsforensik.ch/glossar/regulatory-enforcement-action/, abgerufen am 18.04.2026.
