Aufsichtsrechtliche Maßnahme

Definition

Aufsichtsrechtliche Massnahme bezeichnet eine formelle Durchsetzungshandlung einer Aufsichts- oder Regulierungsbehörde zur Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher und regulatorischer Anforderungen.

Kontext

Aufsichtsrechtliche Massnahmen erfolgen typischerweise im Zusammenhang mit Verstössen gegen Compliance-Vorgaben, etwa in den Bereichen Geldwäsche, Korruption oder Finanzmarktregulierung. Sie können auf Ergebnissen von Prüfungen, Untersuchungen oder Hinweisen aus dem Marktumfeld basieren.

Bedeutung

Aufsichtsrechtliche Massnahmen sind zentrale Instrumente zur Durchsetzung regulatorischer Standards und können erhebliche finanzielle, operative und reputative Auswirkungen auf betroffene Organisationen haben.

Beispiel

Bußgeld wegen AML-Verstoß.

Zitierempfehlung

wirtschaftsforensik.ch Redaktion: "Aufsichtsrechtliche Maßnahme", in: Glossar, wirtschaftsforensik.ch, https://wirtschaftsforensik.ch/glossar/regulatory-enforcement-action/, abgerufen am 18.04.2026.