Definition
Eine Verdachtsmeldung (SAR) ist die formelle Meldung verdächtiger Transaktionen oder Aktivitäten an zuständige Behörden im Rahmen gesetzlicher Vorgaben.
Kontext
Verdachtsmeldungen sind ein zentrales Element der Geldwäschereibekämpfung (AML) und stehen in engem Zusammenhang mit Meldepflicht an Behörden, Kundenidentifikation (KYC) sowie Sorgfaltspflichten (CDD). Sie werden ausgelöst, wenn ungewöhnliche oder nicht erklärbare Transaktionsmuster festgestellt werden.
Bedeutung
Sie sind ein wesentliches Instrument zur Aufdeckung und Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und anderen Finanzdelikten.
Beispiel
Meldung ungewöhnlicher Transaktionen.
Zitierempfehlung
wirtschaftsforensik.ch Redaktion: "Verdachtsmeldung (SAR)", in: Glossar, wirtschaftsforensik.ch, https://wirtschaftsforensik.ch/glossar/suspicious-activity-report-sar/, abgerufen am 18.04.2026.
